Handelsregisterauszug
Bezug Leitlinie (Anlage 1): Lfd.Nr. 12
Wo kann ich den "Auszug Handelsregister (HR)" beantragen?
Amtsgericht/Registergericht am Firmensitz.
In meinem HR-Auszug ist als Inhaber allein eine Verwaltungsgesellschaft eingetragen - Ist das als Nachweis ausreichend?
Nein, Sie sollten in diesem Fall zusätzlich den aktuellen HR-Auszug der Verwaltungsgesellschaft beifügen.
Ich bin nicht im Handelsregister eingetragen - was muss ich als Nachweis einreichen?
Für Kleingewerbetreibende sieht die Eigenerklärung vor, dass Sie dort die Rechtsform Ihres Unternehmens angeben können:
Ich/Wir erklären(n), dass mein/unser Unternehmen nicht zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet ist: (Einzelkaufmann/Einzelunternehmen, GbR).